KFZ-Handel- und Handwerksversicherung
Rote Nummer und Co – weil Betriebshaftpflicht allein nicht reicht
Wer beruflich mit Kraftfahrzeugen handelt oder an solchen arbeitet, sieht sich regelmäßig mit dem Problem konfrontiert, dass Schäden oder Tätigkeiten nicht mehr unter den Schutz einer Inhaltsversicherung bzw. der Betriebshaftpflicht fallen.
Probefahrten, Hagelschäden an zu verkaufenden Fahrzeugen, Rangierrempler mit Kundenfahrzeugen,…
– all dies lässt sich nur über eine KFZ-Handel- und Handwerksversicherung abdecken.
Angesichts der Kosten, die für die Reparatur oder den Ersatz eines Fahrzeugs anfallen können, legen wir Ihnen den Abschluss dieses sinnvollen Versicherungsschutzes wärmstens ans Herz.