Krankenzusatzversicherung – Kostenerstattung
Sie haben die Wahl!
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) schränken ihre Leistungen immer weiter ein.
Gerade im ambulanten Bereich spüren gesetzlich Versicherte Budgetierungen und Leistungsbeschränkungen besonders stark.
Wer sich mit diesen Einschränkungen nicht abfinden möchte, aber die GKV nicht verlassen kann oder will, hat dennoch die Möglichkeit, Privatpatientenstatus zu genießen.
Dazu muss sich der gesetzlich Versicherte für das Kostenerstattungsprinzip entscheiden und kann zur Abfederung der Restkosten den Kostenerstattungstarif eines Versicherers abschließen.
Weitere Informationen finden Sie in diesem PDF: