Pflegerentenversicherung gegen Einmalbeitrag
Es besteht Handlungsbedarf
2009 gab es in der gesetzlichen Pflegeversicherung rund 2,3 Millionen Leistungsempfänger. Mit der steigenden Lebenserwartung erhöht sich auch die Zahl der Menschen, die gepflegt werden müssen.
Häufigste Ursachen für einen Pflegefall sind – neben „normalen“ altersbedingten Kräfteverfall – Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebserkrankungen.
Nach aktuellen Studien ist heute jede achte Frau mehr als 10 Jahre pflegebedürftig. Bei den Männern trifft dieses Schicksal immerhin jeden Zehnten.
Das Statistische Bundesamt hat hochgerechnet:
In den nächsten zwanzig Jahren wird der Anteil der Pflegebedürftigen um über 50% wachsen, bis 2050 wird er sich sogar fast verdreifachen.
Reichen Rente oder die Ersparnisse nicht, wird auf evtl. vorhandenes Vermögen oder Immobilien zurückgegriffen.
Können die anfallenden Kosten damit immer noch nicht gedeckt werden, sind die Angehörigen zur Zahlung verpflichtet (§ 1601BGB).
Bei einer durchschnittlichen Pflegedauer von 6 Jahren ergeben sich so leicht Zuzahlungen von mehr als 100.000 €.
Es liegt also in der Verantwortung eines jeden, rechtzeitig für den „Fall der Fälle“ vorzusorgen, damit eine angemessene Versorgung sichergestellt ist.
Außerdem: Wer liegt später schon gern seinen eigenen Kindern auf der Tasche?
Rechtzeitig vorsorgen mit einer Pflegerente gegen Einmalbeitrag
Sie bekommen eine Lebensversicherung ausgezahlt oder ein Festgeldkonto steht vor der Auflösung?
Dann haben Sie jetzt eine gute Möglichkeit, um für den Pflegefall mit einer Pflegerentenversicherung gegen Einmalbeitrag vorzusorgen.
Je nach Absicherungsbedarf zahlen Sie einen bestimmten Betrag in die Versicherung ein und müssen sich künftig nicht mehr um das Thema „Pflegevorsorge“ kümmern.
Und im Pflegefall erhalten Sie dann die vereinbarte Rentenzahlung.
Gegenüber den anderen Absicherungsformen bietet die Pflegerente noch einen weiteren Vorteil. Sollten Sie einmal in Geldnot sein, können Sie den Vertrag aufheben und erhalten den Rückkaufswert ausbezahlt.
Natürlich endet in diesem Fall auch der Anspruch auf Leistungen.