Kfz-Haftpflichtversicherung
Schutz vor den Ansprüchen Dritter
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung. Sie entschädigt die Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallfahrers bis zur vereinbarten Mindestversicherungssumme. Sie kommt unter anderem auf für:
- Schäden rund um das Fahrzeug, wie z.B.:
- Abschleppkosten
- Gutachterkosten
- Reparaturkosten
- Nutzungsausfall
- Mietwagenkosten
- Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
- An- und Abmeldekosten
- Anwaltskosten
- Weitere Sachschäden, wie z.B.:
- Schäden an Gebäuden
- Verkehrseinrichtungen
- Personenschäden, wie z.B.:
- Heilungskosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt
- Ersatz für Verdienstausfall
- Schmerzensgeld bei schweren Beeinträchtigungen
- lebenslange Rente
- im Todesfall z.B. Begräbniskosten oder Unterhalt für Hinterbliebene des Opfers
Unberechtigte Ansprüche abwehren
Die Kfz-Versicherung prüft die Ansprüche des Unfallopfers. Sind diese unberechtigt oder überzogen, wehrt sie sie ab – auch mit juristischen Mitteln. Den vollen Schadenersatz erhalten nur Unfallbeteiligte, die keine Schuld am Unfall tragen. Im Falle einer nachgewiesenen Teilschuld bekommt der Unfallgegner nur eine entsprechend anteilige Entschädigung.
Übrigens:
Nicht nur der Geschädigte selbst hat Ansprüche an die Kfz-Haftpflichtversicherung. Krankenkasse, gesetzliche Unfall- und Rentenversicherung und der Arbeitgeber holen sich ihre Aufwendungen von der Haftpflichtversicherung zurück.